Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung von velo.port
§ 1 Allgemeines
(1) Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Velocom GmbH, Am Nordring 10, D-61209 Echzell, als Betreiberin der velo.port-Software und den registrierten Nutzern dieser Software.
(2) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(3) Abweichende Bedingungen des Nutzers sind ausgeschlossen, sofern die Velocom GmbH ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Die Velocom GmbH bietet mit „velo.port“ ein Warenwirtschaftssystem für den Fahrradfachhandel mit Kassenmodul und Bestellwesen entsprechend der Leistungsbeschreibung auf der Website „velo-port.de“ an.
(2) Technische Voraussetzungen: Die Velocom GmbH erbringt ihre Leistungen vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Vorleistungen Dritter wie Hardware- und Softwareeinrichtungen oder sonstiger technischer Leistungen.
(3) Änderungen an der Software: Die Velocom GmbH behält sich vor, das Erscheinungsbild, den Inhalt und die Bedienung der Software zu ändern.
(4) Vorübergehende Einschränkungen: Die Velocom GmbH behält sich das Recht vor, ihre Leistungen vorübergehend zu beschränken oder einzustellen, soweit dies aus Gründen der Sicherheit, des Datenschutzes oder zur Durchführung betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist.
§ 3 Nutzungsvoraussetzung / Vertragsabschluss
(1) Alle Angebote der Velocom GmbH sowie die dazugehörigen Unterlagen sind unverbindlich und freibleibend. Der Nutzungsvertrag kommt erst mit der Bestätigung des Produktivstellungsauftrags durch die Velocom GmbH zustande.
(2) Registrierung: Die Anmeldung zur Nutzung der velo.port-Software erfolgt über einen Online-Zugangsantrag, den der Nutzer vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen hat. Handelt der Anmeldende als Vertreter einer juristischen oder natürlichen Person, ist auf das Vertretungsverhältnis hinzuweisen und, falls erforderlich, eine entsprechende Vollmacht vorzulegen. Der Nutzer verpflichtet sich, alle Änderungen seiner Registrierungsdaten unverzüglich mitzuteilen.
(3) Einrichtung des Nutzerzugangs: Nach Prüfung und Annahme des Antrags wird der Nutzerzugang von der Velocom GmbH eingerichtet. Der Nutzer erhält eine Bestätigungs-E-Mail mit den Zugangsdaten (Benutzerkennung und Passwort), woraufhin eine kostenfreie Testphase beginnt. Mit der Beauftragung der Produktivstellung oder durch Beginn der Nutzung der Software im Produktivbetrieb wird der Nutzungsvertrag kostenpflichtig.
(4) Ablehnung des Auftrags: Die Velocom GmbH behält sich das Recht vor, die Annahme des Auftrags ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(5) Laufzeit des Vertrags: Die Laufzeit des Nutzungsvertrags beträgt einen Monat und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern der Vertrag nicht mindestens vier Wochen vor Ablauf gekündigt wird.
(6) Bonitätsprüfung: Die Velocom GmbH behält sich das Recht vor, die Bonität des Nutzers durch geeignete Institutionen oder Auskunfteien zu überprüfen.
(7) Nutzung der Dienste und Daten: Die von der Velocom GmbH angebotenen Dienste und die in der velo.port-Software enthaltenen Daten sind ausschließlich für den eigenen Gebrauch des Nutzers bestimmt. Die Weitergabe an Dritte oder die Nutzung der Daten für kommerzielle Zwecke ist untersagt, es sei denn, dies ist im Sinne des Vertrags ausdrücklich gestattet.
(8) Verstöße und Sanktionen: Bei Verdacht auf Verstöße gegen diese AGB, geltendes Recht oder Rechte Dritter behält sich die Velocom GmbH das Recht vor, den Nutzungsvertrag fristlos zu kündigen oder den Zugang zur Software zu sperren. Der Nutzer kann geeignete Nachweise vorlegen, um den Verdacht zu entkräften.
(9) Verantwortung für Zugangsdaten: Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Im Falle eines Verdachts auf Missbrauch ist die Velocom GmbH unverzüglich zu informieren. Die Velocom GmbH behält sich das Recht vor, den Zugang zu sperren oder die Zugangsdaten zu ändern.
(10) Einsatz von Drittanbietern: Die Velocom GmbH ist berechtigt, sich zur Erbringung ihrer Leistungen Dritter zu bedienen. Diese Dritten werden jedoch nicht Vertragspartner des Nutzers.
§ 4 Gebühren
(1) Für die Nutzung aller Leistungen der velo.port-Software erhebt die Velocom GmbH eine entsprechende Einrichtungs- und Nutzungsgebühr gemäß dem gewählten Tarif und Leistungsumfang, zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Die aktuellen Kosten sind in der Preisliste unter „velo-port.de/preislisten.html“ einsehbar und Bestandteil des Nutzungsvertrages. Sonderaktionen oder kostenfreie Angebote, die im Einzelfall für bestimmte Nutzergruppen gelten, begründen keinen Anspruch auf eine Rückerstattung oder weitere Rechte.
(2) Nach der Erstanmeldung kann die Software im kostenfreien Testmodus genutzt werden. Während dieser Testphase ist eine produktive Nutzung, wie das Erstellen und Herausgeben von Rechnungen oder Kassenbons an Endkunden, ausdrücklich untersagt. Mit der Beauftragung der Produktivstellung wird die Einrichtungsgebühr fällig. Die monatliche Nutzungsgebühr richtet sich nach dem gewählten Leistungsumfang und ist in der Preisliste angegeben.
(3) Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich per E-Mail.
(4) Bei Zahlungsverzug ist die Velocom GmbH berechtigt, den Zugang des Nutzers zu den Diensten zu sperren, bis die ausstehenden Beträge beglichen sind.
(5) Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Nutzers, wie bei Überzahlungen oder Doppelzahlungen, werden dem Rechnungskonto des Nutzers unverzinst gutgeschrieben. Beanstandungen einer Abrechnung müssen schriftlich innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Ohne fristgerechte Beanstandung gilt die Rechnung als anerkannt.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise für die Nutzung der Software anzupassen. Preiserhöhungen werden dem Nutzer mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail angekündigt. Der Nutzer hat das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung zu kündigen.
(7) Eine Preisanpassung darf maximal einmal pro Kalenderjahr erfolgen und wird in einem angemessenen Verhältnis zu den gestiegenen Kosten stehen.
§ 5 Kündigung
Der Vertrag kann vom Nutzer wie auch von der Velocom GmbH mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
§ 6 Support
Support wird Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr geleistet, außer an Feiertagen in Hessen. Der Support erfolgt per E-Mail, über das Supportformular innerhalb der Software oder telefonisch.
§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Velocom GmbH verpflichtet sich, die Daten des Nutzers vertraulich zu behandeln und gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten.
§ 8 Allgemeine Regelungen, Pflichten der Nutzer und Nutzungsrechte
(1) Die Angebots-, Produkt-, Artikel- und Firmenlisten im System der Velocom GmbH sind urheberrechtlich geschützt. Nutzern der velo.port-Software wird ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages eingeräumt. Die Nutzung der Datenbank ist nur im vorgesehenen Umfang erlaubt. Es ist untersagt, Dritten Zugriff auf die Datenbank zu gewähren, Daten weiterzugeben oder Bestellungen für Dritte auszuführen, es sei denn, die Velocom GmbH stimmt dem ausdrücklich zu.
(2) Das System, die Grafiken, Bilder, Logos sowie Dokumente sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Verwendung, die über den notwendigen Gebrauch hinausgeht, wie Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung oder Verkauf, ist nur mit Genehmigung der Velocom GmbH gestattet.
§ 9 Verantwortung für Inhalte und Freistellungsansprüche
(1) Die Velocom GmbH bietet über die velo.port-Software die Möglichkeit, eigene Angebote zu veröffentlichen. Sie agiert als Provider und übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte Dritter. Eine Überprüfung der Inhalte auf rechtliche oder inhaltliche Richtigkeit erfolgt nicht.
(2) Der Nutzer ist allein verantwortlich für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit seiner Angebote. Er verpflichtet sich, bei der Veröffentlichung von Produkten und Informationen geltendes Recht zu beachten und keine Rechte Dritter zu verletzen (z. B. Schutzrechte wie Patente, Marken, Kennzeichen oder Persönlichkeitsrechte).
(3) Der Nutzer sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte zur Nutzung, Veröffentlichung und zum Vertrieb der angebotenen Produkte verfügt und dass durch seine Angebote keine Rechte Dritter verletzt werden.
(4) Der Nutzer stellt die Velocom GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Veröffentlichung seiner Angebote entstehen, einschließlich Schadensersatz und Rechtsverteidigungskosten.
(5) Es ist verboten, Artikel oder Dienstleistungen anzubieten, deren Angebot gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstößt, insbesondere bei Verstößen gegen gewerbliche Schutzrechte oder das Urheberrecht.
(6) Bei Verdacht auf einen Verstoß gegen diese AGB, behält sich die Velocom GmbH das Recht vor, den Zugang des Nutzers vorübergehend zu sperren. Der Nutzer wird aufgefordert, die rechtswidrigen Inhalte zu entfernen oder ihre Rechtmäßigkeit nachzuweisen. Bei keiner Abhilfe oder Stellungnahme kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.
§ 10 Haftungsbeschränkung
(1) Haftung für einfache Fahrlässigkeit: Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Velocom GmbH nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
(2) Haftungsausschluss für mittelbare Schäden: Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist die Haftung ausgeschlossen, es sei denn, die Velocom GmbH handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.
(3) Haftung bei Datenverlust: Die Velocom GmbH haftet nicht für Datenverluste, soweit der Nutzer keine angemessenen Sicherungsmaßnahmen getroffen hat.
(4) Haftungshöchstgrenze: Die Haftung der Velocom GmbH ist auf den Betrag der jährlich vom Nutzer gezahlten Vergütung begrenzt.
(5) Bei fahrlässigen Handlungen, die mehreren Nutzern gegenüber zu Schadensersatzansprüchen führen, ist die Gesamthaftung der Velocom GmbH auf 100.000 EUR begrenzt. Übersteigen die Ansprüche diese Summe, wird der Schadensersatz anteilig gekürzt.
(6) Haftungsausschluss für Übertragungswege: Die Velocom GmbH haftet nicht für Störungen der Verfügbarkeit der Software, die durch Störungen der Übertragungswege (wie das Internet oder andere Kommunikationsinfrastrukturen), die außerhalb des Einflussbereichs der Velocom GmbH liegen, verursacht werden. Dies schließt insbesondere die Geschwindigkeit, Fehlerfreiheit und Verfügbarkeit von Internetdiensten ein.
§ 11 Verfügbarkeit
(1) Täglich werden von 01:00 bis 05:00 Uhr Wartungsarbeiten durchgeführt (Wartungszeit).
(2) In der übrigen Zeit (Betriebszeit) schuldet die Velocom GmbH eine Verfügbarkeit der Software von 98%, gerechnet auf das Kalenderjahr.
(3) Die Garantie einer Verfügbarkeit von 98% bezieht sich ausschließlich auf die Verfügbarkeit der von der Velocom GmbH betriebenen Server und Systeme. Ausfälle, die durch Störungen der Internetverbindung oder der Kommunikationsinfrastruktur, welche außerhalb des Einflussbereichs der Velocom GmbH liegen, verursacht werden, sind von dieser Garantie ausgeschlossen und werden nicht auf die Verfügbarkeit angerechnet.
§ 12 Änderungen der AGB
(1) Die Velocom GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern, sofern dies für die Anpassung an rechtliche oder technische Entwicklungen oder zur Verbesserung unserer Leistungen erforderlich ist.
(2) Über Änderungen wird der Nutzer mindestens vier Wochen vor dem Inkrafttreten in Textform (z.B. per E-Mail) informiert. Widerspricht der Nutzer den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen.
(3) Im Falle eines Widerspruchs behält sich die Velocom GmbH das Recht vor, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen zu beenden.
§ 13 Alternative Streitbeilegung
Die EU-Kommission bietet eine Plattform zur Online-Streitbeilegung an, erreichbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Die Velocom GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, ist der Gerichtsstand Echzell.